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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Designleistungen und für Produktion und Verkauf

Dipl. Ing. Architektur Steffen Eberhardt
Jahnstraße 60-62
60318 Frankfurt am Main
(Stand Februar 2020)

 

 

AGB für Designleistungen:

1 Geltungsbereich
1.1 Folgende nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich des Design Studios Steffen Eberhardt und sind Bestandteil aller Verträge über die in Auftrag gegebenen Leistungen.
1.2 Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang schriftlich widerspricht. 1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Steffen Eberhardt gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Steffen Eberhardt hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Die AGB von Steffen Eberhardt gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2 Leistungen von Steffen Eberhardt
Für alle Projekte, in denen Steffen Eberhardt involviert ist, gilt:
2.1 Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit, die Steffen Eberhardt dem Kunden als Skizze liefert, sind ausschließlich zur privaten oder gewerblichen Nutzung durch den Kunden bestimmt – dies ist vertragsabhängig geregelt.
2.2 Steffen Eberhardt übernimmt keinerlei Gewähr über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen.
2.3 Alle Planungsvorschläge sind lediglich als Ideenskizze zu verstehen.
2.4 Vor deren Ausführung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bei geeigneten Fachleuten (Statiker, Haustechniker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuholen.
2.5 Der Kunde kann Dritte (z.B. Handwerker, Subunternehmer) beauftragen. Die von Steffen Eberhardt skizzierten Maße und Angaben werden den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben. Der Kunde muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.
2.6 In der Ausführungsphase kann Steffen Eberhardt beauftragt, den Auftraggeber bei der Überwachung zu beraten. Alle Verträge zur Ausführung sind direkt zwischen Auftraggeber (Kunde) und den Gewerken zu schließen.
3 Vergütung
3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sein denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.4 Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders schriftlich vereinbart werden die Honorare wie folgt fällig: 50% Abschlagszahlung bei Auftragserteilung/vor der Ausführung der jeweiligen Arbeitsphase. 50% bzw. Restzahlung ohne Abzug nach Fertigstellung / Abnahme der jeweiligen Arbeitsphase. Jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
3.5 Ist ein Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist Steffen Eberhardt berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis die Forderung erfüllt ist.
3.6 Bei Zahlungsverzug ist Steffen Eberhardt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit (siehe §9).
4 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
4.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Renderings, Modellbau, etc.) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Fachplaner Architektur, Licht, Sound, etc.) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.5 Soweit Steffen Eberhardt auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im
eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Steffen Eberhardt von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5 Kündigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages
5.1 Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
5.2 Bei einer freien Kündigung des Vertrages nach § 659 BGB steht Steffen Eberhardt das vereinbarte Honorar für die beauftragten Leistungen zu.
6 Änderungen des Vertrages (Schriftform)
Änderungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
7 Haftung
7.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist das Werk mangelhaft, so muss der Auftraggeber Steffen Eberhardt zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Es liegt im Ermessen von Steffen Eberhardt, ob sie eine neue Planung erstellen oder die ursprüngliche Planung korrigieren. Steffen Eberhardt kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten (z.B. Zeitaufwand) verbunden ist.
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7.2 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Planungen von Steffen Eberhardt auch nach Klärung aller Wünsche des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen der Mitarbeiter von Steffen Eberhardt beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Entwurfsarbeiten sind – ungeachtet dessen, ob sie dem Auftraggeber gefallen – zu vergüten.
7.3 Steffen Eberhardt übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferte Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. Steffen Eberhardt haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von Steffen Eberhardt ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwendet.
7.4 Die Haftung von Steffen Eberhardt für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
8 Urheber- und Nutzungsrecht
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden an Entwürfen nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behält sich Steffen Eberhardt alle Nutzungs- und Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Pläne, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) vor. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die Leistungen von Steffen Eberhardt
nur für das im Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.
8.3 Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Pläne bzw. der Nachbau bedarf der schriftlichen Genehmigung von Steffen Eberhardt. Der Auftraggeber darf die Planung und Ausführung nicht ohne Zustimmung von Steffen Eberhardt ändern.
8.4 Steffen Eberhardt ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. (S. 9.9)
8.5 Steffen Eberhardt steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen Anlage während der Bauzeit namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des von Steffen Eberhardt geplanten Werks nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt. Steffen Eberhardt ist berechtigt, einer Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter Verwendung des Namens „Steffen Eberhardt“ zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.
8.6 An Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich Steffen Eberhardt Eigentums- und Urheberrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwürfe und Zeichnungen in anonymisierter Form im Internet und/oder Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. Wird dies vom Kunden nicht gewünscht, muss diese Information bereits bei Auftragserteilung erfolgen.
8.7 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoßen. Steffen Eberhardt prüft diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt Steffen Eberhardt von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung von Steffen Eberhardt wird – auch für mittelbare Schäden – ausgeschlossen.
8.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
8.9 Steffen Eberhardt ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber im zumutbaren Umfang Zugang zum Projekt zu gewähren, um Steffen Eberhardt die Anfertigung von Fotos und die Dokumentation seiner Leistungen zu ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, Fotos für eigene Zwecke (z.B. Portfolio, Website, Ausstellungen und Veröffentlichungen) anzufertigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gestalteten Räume in einem sauberen Zustand für die fotografische Dokumentation innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung von projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten Zwecken bedarf während der Erbringung der Leistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach vertragsgemäßem Abschluss der zu erbringenden Leistungen bedarf die Verwendung von projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten Zwecken nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
9 Gestaltungsfreiheit
9.1 Für Steffen Eberhardt besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht sich der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Steffen Eberhardt behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Steffen Eberhardt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Die Steffen Eberhardt überlassenen Vorlagen (z.B. Pläne, Fotos, Abbildungen, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Steffen Eberhardt von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10 Datenschutz
10.1 Steffen Eberhardt erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Steffen Eberhardt verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
10.2 Die Daten werden von Steffen Eberhardt nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt. Der Auftraggeber hat das Recht, ein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Steffen Eberhardt.
11.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Steffen Eberhardt zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von Steffen Eberhardt.
12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

AGB für Produktion und Verkauf:

1 Allgemeines
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Begriffbestimmungen
a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ansonsten gilt als Annahme-bestätigung der Beginn der Bearbeitung der Bestellung, ohne dass hierüber eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertrags-text von uns nicht gespeichert.
3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Für Unternehmer gilt das Folgende: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Unternehmer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist, sofern er sich nicht im Verzug befindet, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus einer Verarbeitung entstehenden Produkte nur unter Vereinbarung eines unseres Eigentumsvorbehalts sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Unternehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiter-veräußerung oder Weitervermietung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis veräußert, erfasst die Abtretung jene Forderung nur in Höhe des Preises für die von uns gelieferte Ware. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. In diesem Fall dürfen wir selbst die angetretene Forderung einziehen. Übersteigt der Wert der Sicherungsmittel die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, verpflichten wir uns zur Freigabe des übersteigenden Betrages. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Unternehmer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hat insoweit der Unternehmer zu erstatten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen. Die Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns bedeutet kein Rücktritt vom Vertrag. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist die Ware vom Unternehmer gegen Verlust und Wertminderung, gegen Vandalismus-, Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr, sowie Wasserschäden zu versichern.
4 Rückgaberecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Wert der zurückzugebenden Ware bis zu EUR 1.000,- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Wert der zurückzugebenden Ware über EUR 1.000,- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Das Paket ist frankiert an uns zu senden. Bei einem Warenwert von über 1.000,- Euro erfolgt die Erstattung der Versandkosten auf ein vom Verbraucher angegebenes Konto. Bei Angabe einer von uns telefonisch mitgeteilten Rückgabe-Nummer, kann bei einem Warenwert von über EUR 1.000,- die Rückgabe auch unfrei erfolgen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5 Kaufpreis
1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Preisangaben sind ohne Versandkosten, Spesen, Zölle etc..
2. Die Zahlung erfolgt gegen Bar-Nachnahme, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6 Gefahrübergang/Lieferung
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
5. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Frankfurt am Main, soweit nicht anders von uns angegeben.
6. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk. Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Teillieferungen sind zulässig.
7.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lohnherstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück-zutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kauf-entscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Frist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
6. Holz, Leder und Polsterstoffe sind
Naturprodukte. Daher kann es bei nachfolgenden Lieferungen zu Farbabweichungen zu vorliegenden Mustern kommen. Diese Abweich- ungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Folge der Einzigartigkeit des Materials. Als natürliches Material haben Holz und Leder Farbschwankungen, welche nicht beeinflussbar sind. Auch Einschlüsse in das Material sind Teil des Naturproduktes und daher nicht zu vermeiden.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahr-lässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichts-stand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.